Gesetzliche Regelung der Maklerprovision beim Verkauf

Der Koalitionsausschuss hat sich am vergangenen Sonntag auf ein Gesetzespaket zu Wohnimmobilien verständigt. Beim Immobilienverkauf wird eine gesetzliche Regelung zur Maklerprovision eingeführt. So wie es bereits in elf von 16 Bundesländern gelebte Praxis ist, soll die Courtage zukünftig bundesweit jeweils zu 50% von Käufer und Verkäufer getragen werden. In Bremen zum Beispiel wird die Courtage bislang zu 100% vom Käufer getragen. Überprüfen Sie jetzt, ob ein Immobilienverkauf zum aktuellen Zeitpunkt für Sie von Vorteil ist!